Allgemeine Ticket- und Geschäfts­bedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Ticket-und Geschäftsbedingungen (im weiteren „ATGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kulturmanagement Solingen und seinen Kunden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v.a. §§ 305 bis 312). Mit Erwerb (online oder analog) einer Eintrittskarte, TheaterCard oder Abschluss eines Abonnementvertrages zu Veranstaltungen des Kulturmanagements gelten diese Bedingungen als vereinbart. Kunden, die nicht das Ticket ausschließlich für sich selbst kaufen, stehen dafür ein, dass derjenige, der das Ticket erhält, Kenntnis dieser ATGB erhält und sie akzeptiert. Grundsätzlich wird im Folgenden der Begriff „Kunde“ als generisches Maskulinum verwendet. Gemeint sind damit alle Personen, die das Haus besuchen und/oder Karten für Veranstaltungen erwerben.

1.2 Aktuelle Informationen zu Ausnahmesituationen, die zu erweiterten oder veränderten Regelungen führen, finden sich auf unserer lnternetseite theater-solingen.de.

1.3 Bei der Nutzung des Online-Bestellsystem (im weiteren „Webshop“) gelten darüber hinaus die AGB der CTS EVENTIM Solutions GmbH. Diese sind hier zu finden: https://stk.eventim-inhouse.de/webshop/infos/de/ AGB_Solingen_neu.html

1.4 Für Veranstaltungen anderer Veranstalter als dem Kulturmanagement Solingen können besondere Regelungen getroffen werden.

2 Spielplan, Termine und Besetzungen

2.1       Die gültigen Spielpläne werden in den vom Kulturmanagement Solingen herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Irrtümer vorbehalten). Für Angaben in anderen Veröffentlichungen (zum Beispiel Presse) übernimmt das Kulturmanagement Solingen keine Gewähr.

2.2       Programm-, Termin-, Orts- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Sollte die Aufführung mit anderen Künstlern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Kunden keine Ansprüche ableiten. Für eine infolge höherer Gewalt oder Pietät ausgefallene Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Wir sind bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten.

  1. Theater- und Konzertkasse

3.1 lhre Ansprechpartnerinnen

Silke Hohmann, Marion Kretzschmar, Marijana Spelter

Telefon: 0212-204820

E-Mail: theaterkasse@solingen.de

3.2 Reguläre Öffnungszeiten

Dienstag, Donnerstag, Freitag            09:30 Uhr-12:30 Uhr

Dienstag, Donnerstag                         16:30 Uhr-18:30 Uhr

sowie jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltungen des Kulturmanagements. Für Informationen zu Sonderöffnungszeiten informieren Sie sich bitte über theater-solingen.de.

3.3 An der Abendkasse werden nur Karten für die Abendvorstellungen verkauft. Eine Abonnement- oder TheaterCard-Beratung ist dort nicht möglich.

3.4 Zahlungsarten: bar oder EC-Karte, nicht mit Kredit- oder Debitkarte.

  1. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen

4.1 Reservierungen sind ausschließlich an der Theater- und Konzertkasse möglich. Diese Karten müssen innerhalb von 2 Tagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Tickets werden kostenpflichtig zugeschickt und berechnet. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden.

4.2 Plätze für Rollstuhlfahrer können nur über die Theater- und Konzertkasse reserviert werden.

4.3 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Kunden. Beim Kauf von Karten besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Satz i Nr. 9 BGB.

4.4 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht für gekaufte Karten. Auch der Widerruf für gekaufte Tickets ist von vornherein ausgeschlossen gem. EuGH, Urteil vom 31.03.2022, Aktenzeichen C-96/21.

4.5 Bei allen Vorverkaufsstellen und online können Vorverkaufsgebühren anfallen.

4.6 Auf Wunsch und Risiko des Kunden werden Karten zugesandt (Versandpauschale 3,50 €, als Einschreiben 6,50 €). Das Kulturmanagement Solingen ist nicht verpflichtet, Ersatz für auf dem Postweg verloren gegangene Tickets zu leisten.

4.7 Bei Verlust einer Karte kann dem Kunden eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 3,50 € ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Besitzer einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Kulturmanagement Solingen ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besitzer einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

4.8 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das Kulturmanagement Solingen das Vertragsangebot des Käufers an.

4.9 Falls der Stadt Solingen Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.

4.10 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Karten im Eigentum des Kulturmanagements Solingen.

4.11 Gutscheine für den Kauf von Karten für Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen können in Höhe einer vom Kunden wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an der Theater- und Konzertkasse, im Webshop des Kulturmanagements Solingen und in den Solinger Bürgerbüros eingelöst werden. Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.

4.12 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt und/oder Pietät hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Gekaufte Karten dürfen nicht weiterverkauft werden.

  1. Vorverkauf

5.1 Der Vorverkauf findet an der Theater- und Konzertkasse, im Webshop des Kulturmanagements sowie in den Solinger Bürgerbüros statt.

5.1.1 An der Theater- und Konzertkasse sind Karten für alle Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen, TheaterCards, Abonnements sowie Gutscheine erhältlich.

5.1.2 In den Solinger Bürgerbüros sind Einzelkarten für Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen und Gutscheine erhältlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

5.1.3 lm Webshop unter theater-solingen.de sind Karten für Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen — auch mit TheaterCard-Rabatt — sowie Gutscheine und Abonnements erhältlich, die direkt zu Hause ausgedruckt werden können (print@home).

5.1.4 Bei den Eventim-Vorverkaufsstellen bekommen Sie Tickets für fast alle Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen.

5.1.5 Zu ausgewählten Veranstaltungen sind Karten auch über solingen-live.de erhältlich.

5.1.6 Tickets zu den Museumskonzerten können Sie ausschließlich an der Museumskasse im Kunstmuseum Solingen erwerben. Reservierungen unter 0212 25814-0 oder info@kunstmuseum-solingen.de.

Tickets zu den Kammerkonzerten der Bergischen Symphoniker sind ausschließlich telefonisch unter 0212 233 74752 und an der Abendkasse erhältlich.

5.2 Der Vorverkaufsbeginn und die Vorverkaufsbedingungen (Vorverkauf für Besitzer einer TheaterCard oder eines Konzertabonnements) regeln sich nach den Veröffentlichungen des Kulturmanagements Solingen.

5.3 Der Vorverkauf findet darüber hinaus bei externen Vorverkaufsstellen sowie auf lnternetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten die jeweiligen, gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z. B. Vorverkaufsgebühren), für die das Kulturmanagement Solingen keine Haftung übernimmt.

5.4 Das Kulturmanagement Solingen behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

  1. Eintrittspreise, Ermäßigungen, Laufzeiten

6.1 Für die Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen (diese sind entsprechend gekennzeichnet) gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne und Preiskategorien. Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungsmöglichkeiten sind aus der aktuellen Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für das städtische Theater und die städtischen Konzerte ersichtlich (siehe solingen.de/inhalt/ortsrecht).

6.2 Im Webshop des Kulturmanagements Solingen werden Karten online verkauft. Der im Webshop durch den Kunden zu zahlende Preis kann die auf den Karten aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die von dem Kunden zu zahlenden Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren) und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Versand-/Bearbeitungsgebühren und etwaiger Gebühren des gewählten Zahlungsmittels. Weitere Hinweise zur Bezahlung erfolgen beim Bestellvorgang.

6.3 Für Kinder bis einschließlich 2 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen gibt es 100% Ermäßigung. Wir bitten Sie, geeignete Veranstaltungen auszuwählen. Im Großen Konzertsaal haben Sie die Möglichkeit, Kindersitz-schalen zu nutzen. Im Pina-Bausch-Saal stehen aktuell für Kinderwagen lediglich die Rollstuhlplätze zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Theater- und Konzertkasse.

6.4 Die TheaterCards und das Abonnement gelten jeweils für eine Spielzeit und müssen dann aktiv durch den Kunden verlängert werden.

6.5 Die Bestellung des Abonnements oder der Theater-Cards verpflichtet zur Zahlung des Gesamtpreises. Die Zahlung des Konzert-Abos kann nach Erhalt der Rechnung in einer Summe oder in Raten zu den angegebenen Zahlungsterminen erfolgen, und zwar per Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Solingen bei der Stadt-Sparkasse Solingen, IBAN: DE85 3425 0000 0000 0027 66 unter Angabe der Kundennummer oder in vier Raten per Lastschriftverfahren. Die TheaterCards sind bei Neukauf an der Theater- und Konzertkasse in bar oder mit EC-Karte zu zahlen, in den Folgejahren per Überweisung.

6.6 Bei Verlust einer TheaterCard oder der Abonnement-Tickets ist die Theater- und Konzertkasse zu benachrichtigen. Sie stellt eine Ersatz-TheaterCard gegen eine Gebühr von 10,00 € sowie für Abonnentinnen und Abonnenten Tickets gegen eine Gebühr von 3,50 € je Ticket aus.

6.7 Inhaber einer TheaterCard oder eines Konzert-Abonnements haben ein Vorkaufsrecht. Sie können Tickets bereits 7 Tage vor dem allgemeinen Vorverkaufsbeginn für die jeweilige Saison an der Theater- und Konzertkasse sowie online erwerben. Der Termin für den Beginn des Vorkaufsrechts ist auf theater-solingen.de dargestellt.

6.8 Zusatzbedingungen für das Konzert-Abonnement: Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Konzert nicht besuchen können, haben ein Umtauschrecht. In diesem Fall muss spätestens bis zum Abend vor dem Veranstaltungstag die Theater- und Konzertkasse informiert werden, andernfalls kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Die Gutschriften gelten nur für die Spielzeit, in der sie ausgestellt werden. Pro Umtausch wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,50 € erhoben, der bei der Einlösung der Gutschrift fällig wird. Für nicht besuchte Theater- bzw. Konzertveranstaltungen kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Einlösung der Gutschrift muss ggf. ein Differenzbetrag zugezahlt werden, eine Erstattung erfolgt nicht.

6.9 Zusatzbedingungen für TheaterCards: Zeigen Sie bei der Einlasskontrolle bitte neben Ihrem Ticket auch Ihre TheaterCard vor. Jede TheaterCard ist personalisiert und daher nicht übertragbar. Eine zweite Person kann jedoch pro Veranstaltung mitgenommen werden. Das Angebot gilt für alle Veranstaltungen des Kulturmanagements Solingen. Bei ausgewählten Veranstaltungen steht zudem ein limitiertes Kontingent an reduzierten Tickets zur Verfügung. Diese sind im Spielplan mit einem * gekennzeichnet. TheaterCard-Inhaberinnen und -Inhaber, die eine Veranstaltung nicht besuchen können, haben für die Tickets, auf die sie einen TheaterCard-Rabatt erhalten haben, ein Umtauschrecht. In diesem Fall muss spätestens bis zum Abend vor dem Veranstaltungstag die Theater-und Konzertkasse informiert werden, andernfalls kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Die Gutschriften gelten nur für die Spielzeit, in der sie ausgestellt werden. Pro Umtausch wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,50 € erhoben. Für nicht besuchte Theater- bzw. Konzertveranstaltungen kann kein Ersatz geleistet werden. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht. TheaterCard-Inhaberinnen und -Inhabern wird eine verlängerte Reservierungsfrist gewährt. Reservierte Tickets müssen erst zwei Monate vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden.

  1. Bezahlung

7.1 Die Bezahlung von Karten kann an der Theater- und Konzertkasse in bar, per EC-Karte (nicht per Kredit- oder Debitkarte) sowie durch das Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen. Im Webshop ist darüber hinaus die Bezahlung via Kreditkarte, Paypal, Sofortüberweisung, Giropay und SEPA-Lastschrift möglich.

7.2 Bei Zahlungsverzug behält sich die Stadt Solingen vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem in § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz zu erheben.

  1. print@home

8.1 Print@home-Karten können in der Regel bis Vorstellungsbeginn gebucht werden. Eine Rücknahme oder Umtausch von print@home-Karten ist ausgeschlossen.

8.2 Nach Erhalt der elektronischen Fassung der print@home-Karte druckt der Kunde diese in unveränderter Größe auf ein weißes Papier der Größe DIN A4 aus. Es liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck der print@home-Karte erforderlich sind.

8.3 Die ausgedruckte print@home-Karte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/ behindern. Weist diese Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des von Kunden entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der print@home-Karte.

8.4 Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einer gültigen, ausgedruckten print@home-Karte möglich. Dabei ist lediglich der erste Kunde, der diese am Einlass vorzeigt, eintrittsberechtigt. Die Vorlage einer Bestell-oder Kaufbestätigung ist dafür nicht ausreichend.

8.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der print@home-Karte und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

  1. Einlass zu den Aufführungen

9.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

9.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen.

9.3 Nach Vorstellungsbeginn haben Zuspätkommende keinen Anspruch auf Einlass und den gemieteten Platz.

9.4 Es gilt die ausgehängte Haus- und Gebäudeordnung. Diese ist von den Kunden zu beachten.

  1. Garderobe und Fundsachen

10.1 Aus Sicherheitsgründen sind Mäntel, Jacken, Rucksäcke und große Handtaschen in den Sälen nicht gestattet.

10.2 Die Garderobe ist bei Veranstaltungen vor Vorstellungsbeginn an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abzugeben. Für Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

10.3 Bei Verlust der Garderobenmarke wird eine Schutzgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

10.4 Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Kunde der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt, die Personalien des Empfängers aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das Kulturmanagement Solingen nicht verpflichtet. Das Mitbringen und deren Aufbewahrung ist gem. Haus- und Gebäudeordnung ausgeschlossen.

10.5 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

  1. Bild- und/oder Tonaufnahmen

11.1 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art am und im Theater & Konzerthaus Solingen ist Kunden grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

11.2 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Kunden mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen. Siehe Hausordnung

11.3 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

  1. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

12.1 Die Datenschutzerklärung des Kulturmanagements Solingen ist ebenfalls Bestandteil dieser ATGB. Diese ist hier zu finden.

  1. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

13.1 Das Kulturmanagement Solingen ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

13.2 Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

  1. Haftung

14.1 Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Kulturmanagement Solingen bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

  1. Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser ATGB nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  1. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

16.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen.

  1. Benutzerhinweise zum Umgang mit VR-Technologie/ Head-Mounted-Display (VR-Brillen)

17.1 Bei gesonderten Veranstaltungen kommt VR-Technologie zum Einsatz. Beachten Sie insbesondere die Sicherheitshinweise zur Nutzung des Head-Mounted-Display (HMD), welches Sie während Ihres Besuches verwenden werden. Diese speziellen Hinweise sollen Verletzungen, Beschwerden und Sachschäden vorbeugen bzw. verringern. Die Nutzung von nicht autorisierten Geräten, Zubehör bzw. Software kann dazu führen, dass Sie sich oder anderen Personen Schaden zufügen.

17.2 Verwenden Sie das HMD nicht, wenn Sie müde sind, unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, an Magen-und Darmproblemen leiden oder Sie sich generell körperlich unwohl fühlen. Bitte verwenden Sie das HMD nicht, wenn Sie schwanger sind, bereits an vorhandener binokularer Sehstörung oder an psychischen Erkrankungen leiden, herzkrank oder anderweitig schwerwiegend erkrankt sind.

17.3 Die Nutzung eines HMD kann zu Krampfanfällen und Epilepsie führen, selbst wenn noch keine Vorerkrankung bekannt ist.

17.4 Das HMD produziert eine immersive virtuelle Realität, welche Sie von Ihrer tatsächlichen Umgebung ablenkt und die Sicht auf diese versperrt.

17.5 Das HMD kann zu Störungen des Gleichgewichts führen. Schwere Verletzungen können entstehen durch das Stolpern, das Aufstehen oder Schlagen gegen Wände, Möbel oder andere Objekte. Den Anweisungen des Begleitpersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten.

17.6 Unterbrechen Sie die Anwendung sofort, falls folgende Symptome auftreten: Krampfanfälle, Ohnmacht, Sehbeeinträchtigung, Augen und Muskelzucken, unwillkürliche Bewegungen, veränderte, verschwommene oder doppelte Sicht oder andere Anomalien beim Sehen, Schwindel, Orientierungslosigkeit, Störungen des Gleichgewichtssinns, Beeinträchtigungen der Hand-Auge-Koordination, übermäßiges Schwitzen, erhöhter Speichelfluss, Übelkeit, Benommenheit, Beschwerden oder Schmerzen im Kopf oder in den Augen, Schläfrigkeit, Müdigkeit, oder irgendwelche Symptome, die der Reise- oder Seekrankheit ähneln.

17.7 Ebenso wie bei den Symptomen, die bei manchen Personen nach dem Verlassen eines Schiffs auftreten können, können die Symptome, die nach einem Erlebnis in der virtuellen Realität auftreten können, einige Zeit anhalten und einige Stunden nach der Nutzung deutlicher werden. Zu den Symptomen, die nach der Nutzung der virtuellen Realität auftreten, können die oben aufgezählten Symptome gehören, daneben aber auch eine übermäßige Schläfrigkeit und eine Reduzierung der Multi-Tasking-Fähigkeiten. Diese Symptome können dazu führen, dass man einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt ist, wenn Sie an den üblichen Aktivitäten in der realen Welt teilnehmen.

17.8 Wenn Sie nach der Führung unter den genannten Symptomen leiden, dann führen Sie kein Fahrzeug, bedienen Sie keine Maschinen und üben Sie keine sonstigen Tätigkeiten aus, die besondere Anforderungen an die visuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit stellen und die zu schweren Folgen führen können (d.h. Tätigkeiten, bei denen das Auftreten von Symptomen zu Verletzungen oder zu Sachschäden führen kann), oder andere Tätigkeiten, für die ein gutes Gleichgewicht und eine gute Hand-Augen-Koordination erforderlich sind (z.B. Sport oder Fahrradfahren), solange Sie sich nicht vollständig von allen Symptomen erholt haben.

17.9 Suchen Sie einen Arzt auf, wenn bei Ihnen schwere und/oder dauerhafte Symptome auftreten. Verletzungen durch wiederholte einseitige Belastung (Repetitive Stress Injury): Das Verwenden des Geräts kann zu Muskel- oder Gelenkschmerzen oder zu Schmerzen in der Haut führen. Wenn während der Nutzung der Brille oder einer ihrer Komponenten eines Ihrer Körperteile müde wird oder sich entzündet, oder wenn bei Ihnen Symptome wie Kribbeln, Taubheit, Brennen oder Steifheit auftreten, unterbrechen Sie die Nutzung sofort. Wenn bei Ihnen weiterhin während oder nach dem Gebrauch der Brille eines dieser Symptome auftreten oder eines der oben beschriebenen Symptome oder andere körperliche Beschwerden auftreten, unterbrechen Sie die Nutzung und suchen Sie einen Arzt auf. Im HMD sind Lautsprecher eingebaut, die Magnete und Bestandteile enthalten, die Funkwellen ausstrahlen. Dies kann die Funktionsfähigkeit von elektronischen Geräten in der Nähe beeinträchtigen, unter anderem von Herzschrittmachern, Hörgeräten und Defibrillatoren. Verwenden Sie das HMD erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder dem Hersteller Ihres Vertrauens.

17.10 Trotz sorgfältiger Reinigung der Brille, ist die Ansteckungsgefahr von Krankheiten (Infektion der Augen, der Haut oder der Kopfhaut) nicht ausgeschlossen.

Allgemeiner
Kontakt

0212-204820 kulturmanagement@solingen.de

Theater- &
Konzertkasse

0212-204820 theaterkasse@solingen.de

Pforte &
Bühneneingang

0212-290 2442 theaterkasse@solingen.de

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kulturmanagement@solingen.de

02 12 / 20 48 20

Konrad-Adenauer-Straße 71, 42651 Solingen