Allgemeine Ticket- und Geschäftsbedingungen
Stand 05-2026
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Ticket- und Geschäftsbedingungen (im weiteren „ATGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kulturbüro Solingen und seinen Kunden. Mit Erwerb (online oder analog) einer Eintrittskarte, TheaterCard oder mit Abschluss eines Abonnementvertrages für Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen gelten diese ATGB als vereinbart, sofern der Kunde vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
- Grundsätzlich wird im Folgenden der Begriff „Kunde“ als generisches Maskulinum verwendet. Gemeint sind damit alle Personen, die das Haus besuchen und/oder Karten für Veranstaltungen erwerben.
- Bei der Nutzung des Online-Bestellsystem (im weiteren „Webshop“) gelten darüber hinaus die AGB der CTS EVENTIM Solutions GmbH. Diese sind hier zu finden: https://stk.eventim-inhouse.de/webshop/infos/de/AGB_Solingen_neu.html
- Für Veranstaltungen anderer Veranstalter als dem Kulturbüro Solingen können besondere Regelungen getroffen werden.
2. Spielplan, Termine und Besetzungen
- Die gültigen Spielpläne werden in den vom Kulturbüro Solingen herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Irrtümer vorbehalten). Für Angaben in anderen Veröffentlichungen (zum Beispiel Presse) übernimmt das Kulturbüro Solingen keine Gewähr.
- Programm-, Termin-, Orts- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Sollte die Aufführung mit anderen Künstlern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Kunden keine Ansprüche ableiten. Für eine infolge höherer Gewalt oder Pietät ausgefallene Vorstellung wird kein Geldersatz geleistet. Wir sind bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten.
3. Theater- und Konzertkasse
- Ihre Ansprechpartnerinnen
Marion Kretzschmar, Marijana Spelter, Silke Hohmann
Telefon: 0212-204820
E-Mail: theaterkasse@solingen.de
Reguläre Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 16:30 Uhr-18:30 Uhr
- Sowie jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltungen des Kulturbüros
Für Informationen zu Sonderöffnungszeiten informieren Sie sich bitte über theater-solingen.de. - Die Theater- und Konzertkasse ist zu den in den Veröffentlichungen des Kulturbüros Solingen angegebenen Zeiten geöffnet. Die Tages- bzw. Abendkasse i.d.R. öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt 15 Minuten nach Vorstellungsbeginn.
- An der Tages- und Abendkasse werden nur Karten für die Abendvorstellungen verkauft. Eine Abonnement- oder TheaterCard-Beratung ist dort nicht möglich.
- Zahlungsarten: bar oder EC-Karte, nicht mit Kreditkarte.
4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
- Reservierungen sind ausschließlich an der Theater- und Konzertkasse möglich. Diese Karten müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Nicht rechtzeitig abgeholte Reservierungen werden nach 14 Tagen gelöscht. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden.
- Reservierungen für Party-Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
- Plätze für Rollstuhlfahrer können nur über die Theater- und Konzertkasse reserviert werden.
- Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Kunden. Beim Kauf von Karten besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.
- Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht für gekaufte Karten. Auch der Widerruf für gekaufte Tickets ist von vornherein ausgeschlossen, gem. EuGH, Urteil vom 31.03.2022, Aktenzeichen C-96/21.
- Bei allen Vorverkaufsstellen und online können Vorverkaufsgebühren anfallen.
- Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden Karten zugesandt (Versandpauschale 3,50 €, als Einschreiben 6,50 €). Das Kulturbüro Solingen ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.
- Bei Verlust einer Karte kann dem Kunden eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 3,50 € ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.
- Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Karten ab. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Kulturbüro Solingen das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Bestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung bzw. Versand der Karten annimmt.
- Falls der Stadt Solingen Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Karten im Eigentum des Kulturbüros Solingen.
- Gutscheine für den Kauf von Karten für Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen können an der Theater- und Konzertkasse in Höhe einer vom Kunden wählbaren Summe erworben werden. Online können Gutscheine im Wert von bis zu 200,00 € erworben werden. Sie sind von Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an der Theater- und Konzertkasse, im Webshop des Kulturbüros Solingen und in den Solinger Bürgerbüros eingelöst werden Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.
- Wird die Eintrittskarte von dem Kunden nicht genutzt ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt und/oder Pietät hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5. Vorverkauf
- Der Vorverkauf findet an der Theater- und Konzertkasse, im Webshop des Kulturbüros, in der Gläsernen Werkstatt sowie in den Solinger Bürgerbüros statt.
- An der Theater- und Konzertkasse sind Karten für alle Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen, TheaterCards, Abonnements sowie Gutscheine erhältlich.
- In den Solinger Bürgerbüros sind Einzelkarten für Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen erhältlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
- Im Webshop unter theater-solingen.de sind Karten für Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen – auch mit TheaterCard-Rabatt – sowie Gutscheine und Abonnements erhältlich, die direkt zu Hause ausgedruckt werden können (print@home).
- Bei den Eventim-Vorverkaufsstellen bekommen Sie Tickets für fast alle Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen.
- Bei ausgewählten Veranstaltungen sind Karten auch über solingen-live.de erhältlich.
- Tickets zu den Museumskonzerten können Sie ausschließlich an der Museumskasse im Kunstmuseum Solingen erwerben. Reservierungen unter 0212 25814 – 0 oder info@kunstmuseum-solingen.de. Tickets zu den Kammerkonzerten der Bergischen Symphoniker sind ausschließlich telefonisch unter 0212 233 74752 und an der Abendkasse erhältlich.
- In der Gläsernen Werkstatt Solingen sind Einzelkarten für Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen und Gutscheine erhältlich. TheaterCards sowie Abonnements können eingelöst, aber nicht abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
- Der Vorverkaufsbeginn und die Vorverkaufsbedingungen (Vorverkauf für Besitzer einer TheaterCard oder eines Abonnements) regeln sich nach den Veröffentlichungen des Kulturbüros Solingen.
- Der Vorverkauf findet darüber hinaus bei externen Vorverkaufsstellen sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten die jeweiligen, gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z. B. Vorverkaufsgebühren), für die das Kulturbüro Solingen keine Haftung übernimmt.
- Das Kulturbüro Solingen behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
6. Eintrittspreise, Ermäßigungen, Laufzeiten
- Für die Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen (diese sind entsprechend gekennzeichnet mit dem Logo Kulturbüro) gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne und Preiskategorien. Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungsmöglichkeiten sind aus der aktuellen Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für das städtische Theater und die städtischen Konzerte ersichtlich (siehe solingen.de).
- Im Webshop des Kulturbüros Solingen werden Karten online verkauft. Der im Webshop durch den Kunden zu zahlende Preis kann die auf den Karten aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die von dem Kunden zu zahlenden Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren) und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Versand-/Bearbeitungsgebühren und etwaiger Gebühren des gewählten Zahlungsmittels. Weitere Hinweise zur Bezahlung erfolgen beim Bestellvorgang.
- Mehrere Ermäßigungen nebeneinander werden nicht gewährt. Eine missbräuchliche Verwendung ermäßigter Tickets kann den zeitweiligen oder permanenten Entzug nach sich ziehen.
- 100% Ermäßigung für Kinder bis 2 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen. Wir bitten Sie, geeignete Veranstaltungen auszuwählen. Im Großen Konzertsaal haben Sie die Möglichkeit, Kindersitzschalen zu nutzen. Im Pina-Bausch-Saal stehen aktuell für Kinderwagen lediglich die Rollstuhlplätze zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Theater- und Konzertkasse.
- Das Abonnement und die TheaterCard wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abonnement und eine Theatercard kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden.
- Der Vertrag verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis zum 15.5. der laufenden Spielzeit in Textform gekündigt wird. Nach der zweiten automatischen Verlängerung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Im Falle einer wirksamen Kündigung werden bereits geleistete Zahlungen anteilig für diejenigen Veranstaltungen erstattet, die ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nicht mehr besucht werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der auf die einzelnen, noch nicht stattfindenden Veranstaltungen entfallende Anteil des Gesamtpreises. Eine vereinbarte Ratenzahlung endet mit Wirksamwerden der Kündigung; ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Raten fällig.
- Die Bestellung der Abonnements oder der TheaterCards verpflichtet zur Zahlung des Gesamtpreises. Die Zahlung der Abonnements kann nach Erhalt der Rechnung in einer Summe oder in Raten zu den angegebenen Zahlungsterminen erfolgen, und zwar per Überweisung auf das Konto der Stadt Solingen bei der Stadt-Sparkasse Solingen, IBAN: DE85 3425 0000 0000 0027 66 unter Angabe der Kundennummer oder in vier Raten per Lastschriftverfahren. Die TheaterCards sind bei Neukauf an der Theater- und Konzertkasse in bar oder mit EC- Karte zu zahlen.
- Bei Verlust einer TheaterCard oder der Abonnement- Tickets ist die Theater- und Konzertkasse zu benachrichtigen. Sie stellt eine Ersatz-TheaterCard gegen eine Gebühr von 10,00 € sowie für Abonnentinnen und Abonnenten Tickets gegen eine Gebühr von 3,50 € aus.
- Inhaberinnen und Inhaber einer TheaterCard oder eines Abonnements haben ein Vorkaufsrecht. Sie können Tickets bereits 7 Tage vor dem allgemeinen Vorverkaufsbeginn für die jeweilige Saison an der Theater- und Konzertkasse sowie online erwerben. Der Termin für den Beginn des Vorkaufsrechts ist auf theater-solingen.de dargestellt.
- 7. Zusatzbedingungen für Abonnements:
Abonnentinnen und Abonnenten, die eine Veranstaltung nicht besuchen können, haben ein Umtauschrecht. In diesem Fall muss spätestens bis zum Abend vor dem Veranstaltungstag die Theater- und Konzertkasse informiert werden, andernfalls kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Die Gutschriften gelten nur für die Spielzeit, in der sie ausgestellt werden. Pro Umtausch wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,50 € erhoben, der bei der Einlösung der Gutschrift fällig wird. Für nicht besuchte Theater- bzw. Konzertveranstaltungen kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Einlösung der Gutschrift muss ggf. ein Differenzbetrag zugezahlt werden, eine Erstattung erfolgt nicht. - 8. Zusatzbedingungen für TheaterCards:
Zeigen Sie bei der Einlasskontrolle bitte neben Ihrem Ticket bitte auch Ihre TheaterCard vor. Jede TheaterCard ist personalisiert und daher nicht übertragbar. Eine zweite Person kann jedoch pro Veranstaltung mitgenommen werden. Das Angebot gilt für alle Veranstaltungen des Kulturbüros Solingen ab einem Ticketpreis von 11 €. Bei ausgewählten Veranstaltungen steht zudem ein limitiertes Kontingent an reduzierten Tickets zur Verfügung. Diese sind im Spielplan mit einem TheaterCard-Symbol TheaterCard-Inhaberinnen und -Inhaber, die eine Veranstaltung nicht besuchen können, haben für die Tickets, auf die sie einen TheaterCard-Rabatt erhalten haben, ein Umtauschrecht. In diesem Fall muss spätestens bis zum Abend vor dem Veranstaltungstag die Theater- und Konzertkasse informiert werden, andernfalls kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Die Gutschriften gelten nur für die Spielzeit, in der sie ausgestellt werden. Pro Umtausch wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,50 € erhoben. Für nicht besuchte Theater- bzw. Konzertveranstaltungen kann kein Ersatz geleistet werden. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
TheaterCard-Inhaberinnen und -Inhabern wird eine verlängerte Reservierungsfrist gewährt. Reservierte Tickets müssen erst zwei Monate vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden.
9. Bezahlung
- Die Bezahlung von Karten kann an der Theater- und Konzertkasse in bar, per EC-Karte (nicht per Kreditkarte) sowie durch das Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen. Im Webshop ist darüber hinaus die Bezahlung via Kreditkarte, Paypal und SEPA-Lastschrift möglich.
- Bei Zahlungsverzug ist die Stadt Solingen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem in § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz zu erheben.
10. print@home
- Print@home-Karten können in der Regel bis Vorstellungsbeginn gebucht werden. Eine Rücknahme oder Umtausch von print@home-Karten ist ausgeschlossen.
- Nach Erhalt der elektronischen Fassung der print@home-Karte druckt der Kartenkäufer Kunde diese in unveränderter Größe auf ein weißes Papier der Größe DIN A4 aus. Es liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck der print@home-Karte erforderlich sind.
- Die ausgedruckte print@home-Karte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist diese Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des von Kartenkäufern Kunden entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der print@home-Karte.
- Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einer gültigen print@home-Karte möglich. Dabei ist lediglich der erste Kunde, der diese am Einlass vorzeigt, eintrittsberechtigt. Die Vorlage einer Bestell- oder Kaufbestätigung ist dafür nicht ausreichend.
- Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der print@home-Karte und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
11. Einlass zu den Aufführungen
- Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
- Bei Party-Veranstaltungen ist der Beginn der Veranstaltung gleichzeitig die Einlasszeit.
- Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen.
- Nach Vorstellungsbeginn haben Zuspätkommende keinen Anspruch auf Einlass und den reservierten Platz.
12. Garderobe und Fundsachen
- Aus Sicherheitsgründen sind Mäntel, Jacken, Rucksäcke und große Handtaschen in den Sälen nicht gestattet.
- Die Garderobe ist bei Veranstaltungen vor Vorstellungsbeginn an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abzugeben werden.
- Bei Verlust der Garderobenmarke kann für den erhöhten Bearbeitungs- und Sicherungsaufwand bei Herausgabe der Garderobe eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5,00 € erhoben werden. Wird die Original-Garderobenmarke später vorgelegt, wird die Sicherheitsleistung erstattet.
- Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Kunde der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt, soweit erforderlich die Personalien des Empfängers zur Missbrauchsvermeidung aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das Kulturbüro Solingen nicht verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
13. Bild- und/oder Tonaufnahmen
- Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art am und im Theater & Konzerthaus Solingen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.
- Besucher des Theaters erklären mit dem Erwerb der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass für den Fall, dass während oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Veranstaltung Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden, diese veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Anspruch auf Vergütung.
- Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
14. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Die Datenschutzerklärung des Kulturbüros Solingen ist ebenfalls Bestandteil dieser ATGB. Diese ist hier zu finden: https://theater-solingen.de/datenschutzerklarung/
15. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
- Das Kulturbüro Solingen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
16. Hausrecht
- Das Hausrecht obliegt der Leitung des Kulturbüros und deren Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen.
- Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
- Das Kulturbüro Solingen ist berechtigt, Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern oder sie aus Veranstaltungen zu verweisen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie den Veranstaltungsablauf erheblich stören, Mitarbeitende oder andere Besucherinnen und Besucher belästigen, gegen diese ATGB oder die Hausordnung erheblich verstoßen oder einen Platz ohne gültige Eintrittskarte in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei wiederholten erheblichen Verstößen gegen diese ATGB.
- Im Falle eines berechtigten Ausschlusses oder Verweises aufgrund vom Besucher zu vertretendem Verhalten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder auf dem Gelände vom Theater & Konzerthaus Solingen, Karten zum Verkauf anzubieten.
- Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
- Das Rauchen ist im Theater & Konzerthaus Solingen nicht gestattet.
- Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher Kunden das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
17. Haftung
- Die Haftung des Kulturbüros bzw. des Veranstalters für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht: 1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
19. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen solche als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.
20. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen.
Allgemeiner
Kontakt
0212-204820 kulturmanagement@solingen.de
Theater- &
Konzertkasse
0212-204820 theaterkasse@solingen.de
Pforte &
Bühneneingang
0212-290 2442 theaterkasse@solingen.de
Weiterführende Links
Kontakt
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
kulturmanagement@solingen.de
02 12 / 20 48 20
Konrad-Adenauer-Straße 71, 42651 Solingen
Ansprechpersonen
Marion Kretzschmar, Marijana Spelter & Silke Hohmann
Theater- und Konzertkasse